Hier finden Sie aktuelle Informationen, Formulare und nützliche Links zum Thema Schule in Corona-Zeiten.
Allgemeine Regelungen
Für Fernunterricht gilt:
- Es besteht, wie beim Unterricht in der Schule, Teilnahme- bzw. Mitarbeitspflicht.
- Beim Fehlen wegen Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung notwendig.
- Schüler*innen können für die Zeit des Homeschoolings ein iPad in der Schule ausliehen.
Voraussetzungen: Die Familie nimmt am Bonuscard Programm der Stadt Stuttgart teil und dem Kind steht kein (geeignetes) Endgerät zur Verfügung.
Bei Bedarf kontaktieren Sie bitte die Klassenlehrkraft.
Für Präsenzunterricht gilt:
- Der versetzte Schulbeginn ab Klasse 8 bleibt bis auf Weiteres bestehen.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist grundsätzlich verpflichtend.
- Im Freien darf die Maske unter Einhaltung des Mindestabstands (1,5 Meter) abgesetzt werden.
- Im Sportunterricht besteht keine Maskenpflicht, es muss aber der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Kontaktsportarten sind verboten.